Um den starken beruflichen Veränderungen und den Entwicklungen im Berufsbild der Fremdsprachenkorrespondenten Rechnung zu tragen, haben die Industrie- und Handelskammern die Aufgabenstellung in der Prüfung immer wieder angepaßt.
Statt wie früher überwiegend schematische Fertigkeiten der fremdsprachlichen Korrespondenz zu prüfen, beziehen sich die heutigen Prüfungen mehr auf das Übersetzen allgemeiner, wirtschaftsbezogener Texte. Dadurch wird automatisch wirtschaftliches Hintergrundwissen abgefragt, und die Prüfung gewinnt an Aktualität. Außerdem werden so die Prüfungsanforderungen an die gestiegenen Anforderungen an das Qualifikationsprofil der Bewerber angepaßt.
So kommt jetzt neu die Erstellung eines Protokolls nach einem in der Fremdsprache vorgetragenen Text und im mündlichen Bereich das Telefonat hinzu. Diese beiden neuen Prüfungsteile unterstreichen, wie aktuell die Qualifikation auch im kommunikativen Bereich ist.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
Schriftliche Prüfung:
- Zusammenfassung/Protokoll eines vorgelesenen fremdsprachigen Textes
- Übersetzung eines wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Textes ins Deutsche
- Übersetzung eines wirtschaftsbezogenen deutschen Textes in die Fremdsprache
- Anfertigen von zwei Geschäftsbriefen in der Fremdsprache
Mündliche Prüfung:
- Ein Gespräch von ca. 15 Minuten in der Fremdsprache über persönliche und berufliche Interessensgebiete des Teilnehmers. Gleichzeitig werden fachliche Begriffe aus der Außenhandelspraxis abgefragt.
- Geschäftstelefonat nach einem zuvor in Deutsch vorgegebenen Sachverhalt.