Nach der neuen Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammern, die im Laufe der kommenden Monate umgesetzt wird, sieht die Übersetzerprüfung in Zukunft wie folgt aus:

Die Übersetzerprüfung wird z. B. von der IHK Düsseldorf durchgeführt. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den DIHK, Korrektur der Arbeiten wird von der IHK Düsseldorf geleistet, und ebenso die mündliche Prüfung. Zentrale Elemente aus dem Wissensgebiet der Korrespondentenausbildung finden sich bei der Übersetzerprüfung wieder.

Unser Institut bereitet deshalb im Anschluss an die Ausbildung zu Fremdsprachenkorrespondenten auf diese Übersetzerprüfung vor.

 

Die Prüfung für den Übersetzer umfasst folgende Teile:

Schriftliche Prüfung:

  • Übersetzen zweier deutscher Texte in die Fremdsprache
  • Übersetzen zweier Texte aus der Fremdsprache ins Deutsche
  • Schriftliche Ausarbeitung eines Aufsatzes in der Fremdsprache

Die zu übersetzenden Texte unterscheiden sich jeweils in Thema und Stil und beziehen sich auf wirtschaftliche Themen. Für den Aufsatz werden drei Themen zur Wahl gestellt.

Mündliche Prüfung:

  • Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftliche/landeskundliche Themen
  • Mündliche Übersetzung zweier Texte ins Deutsche
  • Mündliche Übersetzung zweier Texte in die Fremdsprache

Auch hier handelt es sich jeweils um zwei Texte, die sich in Stil und Thema unterscheiden.

  • Einfach anrufen

    Neugierig geworden? Sie wollen weitere Informationen? Wenn Sie sich näher informieren wollen, fordern Sie unsere Infomappen über die Ausbildungen/Kurse an, an denen Sie interessiert sind. Unsere Telefonhotline unter 0541/22653 ist von 9 bis 17 Uhr für Sie da.