Nach der neuen Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammern, die im Laufe der kommenden Monate umgesetzt wird, sieht die Übersetzerprüfung in Zukunft wie folgt aus:
Die Übersetzerprüfung wird z. B. von der IHK Düsseldorf durchgeführt. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den DIHK, Korrektur der Arbeiten wird von der IHK Düsseldorf geleistet, und ebenso die mündliche Prüfung. Zentrale Elemente aus dem Wissensgebiet der Korrespondentenausbildung finden sich bei der Übersetzerprüfung wieder.
Unser Institut bereitet deshalb im Anschluss an die Ausbildung zu Fremdsprachenkorrespondenten auf diese Übersetzerprüfung vor.
Die Prüfung für den Übersetzer umfasst folgende Teile:
Schriftliche Prüfung:
- Übersetzen zweier deutscher Texte in die Fremdsprache
- Übersetzen zweier Texte aus der Fremdsprache ins Deutsche
- Schriftliche Ausarbeitung eines Aufsatzes in der Fremdsprache
Die zu übersetzenden Texte unterscheiden sich jeweils in Thema und Stil und beziehen sich auf wirtschaftliche Themen. Für den Aufsatz werden drei Themen zur Wahl gestellt.
Mündliche Prüfung:
- Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftliche/landeskundliche Themen
- Mündliche Übersetzung zweier Texte ins Deutsche
- Mündliche Übersetzung zweier Texte in die Fremdsprache
Auch hier handelt es sich jeweils um zwei Texte, die sich in Stil und Thema unterscheiden.